Proseminar Der Verfassungsorganismus des alten Reichs: Institutionen, Verfahren und Rituale Die Verfassung des heiligen römischen Reichs deutscher Nation beruhte auf Grundgesetzen wie der Goldenen Bulle, dem Westfälischen Frieden, den kaiserlichen Wahlkapitulationen dem ewigen Landfrieden, der Wormser Reichsmatrikel, der Reichsexekutionsordnung, der Reichskammergerichtsordnung, den Reichsfriedensverträgen und den Reichsabschieden. Ihre Wirkung entfaltete diese Verfassungsordnung durch drei Kräfte, die in den Reichsreformen zwischen 1495 und 1521 etabliert worden waren: dem Reichstag, den Reichsgerichten und den Reichskreisen. In diesem Proseminar soll ein erster Überblick über Entstehung, Kompetenz und Arbeitsweise der Reichsinstitutionen in der frühen Neuzeit erarbeitet werden, besondere Beachtung werden hier die verfahrenstechnischen Regelungen ihrer Entscheidungsfindung, aber auch die dabei in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzenden rituellen Elemente finden. Gerade der Rekurs auf "Verfahren", "Rituale" und "Zeremoniell" erlaubt den Teilnehmern der Veranstaltung Einblick in die aktuelle Forschungsdiskussion um Herrschaftsausübung und Konsensfindung. Ziel ist es, die Grundstrukturen der politischen Ordnung des frühneuzeitlichen Reichs, zu untersuchen. Neben der obligatorischen Lektüre von Sekundärliteratur wird hierzu auch die Arbeit an ausgesuchten Quellen wesentlich sein. Das Proseminar begleitend wird ein Tutorium angeboten, Zeit und Ort werden rechtzeitig bekanntgegeben Literatur: |